Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Stand April 2022

§ 1 Grundlagen und Geltungsbereich

  • Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
  • Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.

§ 2 Umfang des Beratungsauftrages und Stellvertretung

  • Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
  • Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, während, sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften, insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer anbietet.
  • Der Auftragnehmer ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Ermessen und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

§ 3 Aufklärungspflicht des Auftraggebers, Vollständigkeitserklärung

  • Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
  • Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
  • Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
  • Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Personalvertretung, Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers von dieser informiert werden.

§ 4 Sicherung der Unabhängigkeit

  • Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
  • Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung, bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

§ 5 Liefertermine

  • Der Auftragnehmer ist bestrebt, innerhalb einer angemessenen Frist auf die jeweiligen Anfragen des Auftraggebers während der normalen Geschäftszeiten des Auftragnehmers Auskunft zu geben.
  • Dem Auftraggeber steht wegen Überschreitung der in Aussicht gestellten Termine weder das Recht auf Rücktritt noch auf Schadenersatz zu.
  • Teillieferungen sind zulässig.

§ 6 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber hat bei Bedarf unentgeltlich für angemessene Arbeitsmöglichkeiten am Arbeitsort zu sorgen.

§ 7 Schutz des geistigen Eigentums

  • Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und beauftragen Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Konzepte, Muster, Programme, Tools, Methodiken, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, Applikationen, etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
  • Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

§ 8 Abnahme, Mängelbeseitigung und Gewährleistung

  • Der Auftragnehmer ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.
  • Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach vier Wochen nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
  • Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung.
  • Der Auftragnehmer ist berechtigt, die gewählte Abhilfe zu verweigern, wenn sie unmöglich ist oder für den Auftragnehmer, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
  • Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und schriftlich dokumentiert erfolgen.
  • Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese vom Auftragnehmer zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung des Auftragnehmers (Zäsurzeitpunkt ist das Datum der Auftragserteilung).

§ 9 Haftung und Schadenersatz

  • Der Auftragnehmer und seine MitarbeiterInnen handeln bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Er haftet für Schäden nur im Falle, dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann und nur bis zu einem Betrag in Höhe des 5-fachen seines für den betreffenden Auftrag vereinbarten Honorars (ausschließlich allfälliger Auslagenersätze), höchstens aber bis zu einem Betrag von EUR 400.000,00 je Schadensereignis.
  • Ein Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, geltend gemacht werden. Der Anspruch verjährt jedoch jedenfalls nach drei Jahren, sofern nicht in gesetzlichen Vorschriften zwingen andere Verjährungsfristen festgelegt sind.
  • Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Die Beweislastumkehr ist ausgeschlossen.
  • Wird die Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten, zB eines datenverarbeitenden Unternehmens, eines Wirtschaftstreuhänders oder eines Rechtsanwaltes durchgeführt und der Auftraggeber hiervon benachrichtigt, so gelten nach dem Gesetz und den Bedingungen des Dritten entstehende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegen den Dritten als auf den Auftraggeber abgetreten.
  • Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
  • Der Auftragnehmer haftet nur für schriftlich niedergelegte Leistungen, daher insbesondere nicht für telefonische oder sonstige mündliche Auskünfte.

§ 10 Verschwiegenheitspflicht

  • Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
  • Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann den Auftragnehmer schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.
  • Der Auftragnehmer darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
  • Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.
  • Der Auftragnehmer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Beratungsauftrags zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der Auftragnehmer gewährleistet gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung, des Datenschutzgesetzes idgF die Verpflichtung zur Wahrung der Betroffenenrechte und des Datengeheimnisses. Dem Auftragnehmer hierzu überlassenes Material (Datenträger, Daten, Kontrollzahlen, Analysen, Programme, etc.) wird grundsätzlich dem Auftraggeber zurückgegeben oder nach dessen schriftlicher Zustimmung gelöscht.
  • Der Auftragnehmer ist bis auf schriftlichen Widerruf berechtigt, den Auftraggeber/Kunden, als Referenz samt entsprechendem Logo im Rahmen seiner Homepage, bzw. auf Anfrage bekanntzugeben.

§ 11 Honorar und Preise

  • Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen, sofern in Einzelverträgen nichts Abweichendes vereinbart wurde. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.
  • Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung durch den Auftraggeber vereitelt (zB wegen Kündigung), so gehört dem Auftragnehmer gleichwohl das vereinbarte Honorar.
  • Neben- und Sonderkosten sind im Basishonorar nicht enthalten. Allfällige Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. werden vom Auftragnehmer gesondert verrechnet.
  • Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
  • Der Auftragnehmer kann die Fertigstellung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Honoraransprüche abhängig machen. Die Beanstandung beim Arbeiten des Auftragnehmers berechtigt, außer bei offenkundigen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihm zustehenden Vergütungen.
  • Arbeiten an Wochenenden und gesetzlichen österreichischen Feiertagen erfolgen zu doppelten, Nachtarbeit an Werktagen zwischen 22:00 und 6:00 Uhr zu 1,5-fachen Stundensätzen, falls nicht anders vereinbart. Es gilt die Zeit des Arbeitsortes. Reisezeit wird zum vollen Stundensatz verrechnet. Bei Bahnreisen wird die 1. Klasse verrechnet, bei Flugreisen wird eine möglichst kostengünstige Variante gewählt.
  • Der Auftraggeber trägt, soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart ist, die Spesen für eine angemessene Unterbringung und Verpflegung des Auftragnehmers oder seinen Mitarbeitern.
  • Die genannten Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer ab Erfüllungsort.
  • Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
  • Für Dienstleistungen, die in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers ausnahmsweise bei diesem erbracht werden, trägt der Auftraggeber die Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Zeit für Anreise, bzw. Anfahrt.
  • Nach Fälligkeit des Honorars gelten 12 Prozent Verzugszinsen vom Bruttorechnungsbetrag als vereinbart. Als Fälligkeitszeitpunkt gelten 7 Tage nach Rechnungserhalt. Die erste Mahnung kostet pauschal EUR 30,00 exklusive Umsatzsteuer und Aufwandersatz und erfolgt 7 Tage nach Fälligkeit des Honorars. Jede weitere Mahnung kostet pauschal EUR 40,00 exklusive Umsatzsteuer und Aufwandersatz.

§ 12 Elektronische Rechnungslegung

  • Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.

§ 13 Dauer des Vertrages

  • Verträge enden grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.
  • Verträge können dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Insolvenzantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

§ 14 Salvatorische Klausel, Schlussbestimmungen

  • Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
  • Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  • Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
  • Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Ort der Niederlassung des Auftragnehmers in St. Bartholomä. Vertrags- und Verhandlungssprache ist Deutsch.


DATENSCHUTZ-INFORMATION

Datenkategorien

Die Rotmos.at GmbH als Verantwortliche weist ausdrücklich darauf hin, dass sie den Auftraggeber bzw. von diesem genannte Ansprechpartner und/oder sein Unternehmen/die Gemeinde betreffenden personenbezogenen Daten (idR Kontaktdaten wie Anrede, Titel, Vorname, Nachname, Adresse, E-Mail, Telefonnummer, Position im Unternehmen/in Gemeinde sowie Adressdaten wie Firma, Firmenbuchnummer, Geschäftsadresse, Geschäfts-E-Mailadresse, Geschäftstelefonnummer, Gemeindename, bzw.
-E-mail und Gemeindeadresse, Gemeindetelefonnummer, im Einzelfall auch Kontodaten wie IBAN) insoweit verarbeitet (iSd Datenschutzgrundverordnung, Datenschutzgesetzes idgF), als dies zur Erfüllung der der Rotmos.at GmbH vom Auftraggeber übertragenen Aufgaben notwendig und zweckmäßig ist oder sich aus gesetzlichen Verpflichtungen ergibt. Soweit auf das berechtigte Interesse unter Interessenabwägung Bezug genommen wird, so wird – neben der Widerspruchsmöglichkeit – gesondert darauf verwiesen.

Die Kontaktdaten sind:

Rotmos.at GmbH

GF Jörg Moser, BA, MA

Jaritzberg 218, 8113 St. Bartholomä

E-Mail: office@rotmos.at

Sollte es nach der Kontaktaufnahme zu einem Abschluss eines Vertrages kommen, werden Sie als Auftraggeber gerne über die grundsätzliche Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten innerhalb des EWR im Rahmen des Auftrags nochmals mündlich und/oder schriftlich gesondert informiert. Eine Datenübermittlung außerhalb des EWR findet, wenn überhaupt, nur statt, soweit dies zur Durchführung der Auftragsabwicklung erforderlich ist.

Rechtsgrundlagen

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Kontaktaufnahme basiert auf der Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen gemäß Art 6 Abs 1 lit b DSGVO.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Auftragsabwicklung basiert auf der Durchführung vertraglicher Maßnahmen gemäß Art 6 Abs 1 lit b DSGVO und in der Folge sodann zur Erfüllung der gesetzlichen und standesrechtlichen Verpflichtungen gemäß Art 6 Abs 1 lit c DSGVO.

Offenlegung

Bitte beachten Sie, dass die Rotmos.at GmbH unter Wahrung der bestehenden Verschwiegenheitspflichten und datenschutzrechtlichen Anforderungen externe Auftragsverarbeiter zum Zweck der elektronischen Datenverarbeitung (zB externe Datenspeicherung, externe E-Mail-Server, Cloud-Services) ohne Einwilligung des Vertragspartners in Anspruch nehmen darf. Alle von der Rotmos.at GmbH in Anspruch genommenen Auftragsverarbeiter wurden gemäß Art 28 DSGVO ausgewählt und wurden zur Verschwiegenheit verpflichtet. Gerne stellen wir Ihnen auf schriftliche Nachfrage unsere Auswahl zur Verfügung.

Im Rahmen der Kontaktaufnahme und/oder Auftragsabwicklung kommt es zur Offenlegung an die folgenden Dritten:

  • Buchhaltungsoftwaredienstleistende und Microsoft Corp. für Office 365;
  • Behörden, Gerichte, Sachverständige;
  • Weitere Kooperationspartner und Substitutionsleistende (Rechtsanwälte, Steuerberater, Unternehmensberater, nichtamtliche Sachverständige)
  • Auftragsverarbeiter (EDIS GmbH, Hauptplatz 3, 8010 Graz, Firmenbuchnummer: FN 308697t, Firmenbuchgericht: Graz, UID-Nr: ATU 64124511)

Speicherdauer

Die Daten, die zu den genannten Zwecken verarbeitet werden, werden für die Dauer der Anbahnung und der gemeinsamen Zusammenarbeit und der Auftragsabwicklung im Rahmen des Vertragsverhältnisses verarbeitet. Und damit grundsätzlich solange, wie es für den jeweiligen Zweck, für den die Daten eines Auftraggebers erhoben wurden, erforderlich ist. Wenn es zu einem Abschluss des Vertrages kommt, werden Ihre personenbezogenen Daten aufgrund der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen bzw. Aufbewahrungspflichten auch nach Beendigung dieses für eine Dauer von mindestsens sieben Jahren, maximal 30 Jahren gespeichert, und zwar nach folgenden rechtlichen Grundlagen:

  • Aus steuerrechtlichen Gründen speichert die Rotmos.at GmbH Verträge und sonstige Dokumente sowie zugehörige Korrespondenz aus dem Vertragsverhältnis grundsätzlich für die Dauer von zehn Jahren (UGB, BAO, ABGB).
  • in Einzelfällen, etwa zur Geltendmachung und Abwehr von Rechtsansprüchen, ist es der Rotmos.at GmbH zudem erlaubt, konkrete Akten bis zu 30 Jahre nach Beendigung des Auftrages zu bewahren (ABGB).

Ihre Rechte als betroffene Person

Die DSGVO sieht folgende Rechte vor, die Sie jederzeit gegenüber der Rotmos.at GmbH geltend machen können:

Auskunftsrecht (Art 15 DSGVO): Sie haben das Recht, von der Rotmos.at GmbH eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Darüber hinaus haben Sie das Recht weitere Informationen über die konkreten Verarbeitungszwecke, Kategorien personenbezogener Daten, Empfänger oder Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten, Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Löschung oder Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung und das Widerspruchsrecht, das Bestehen eines Beschwerderechts sowie hinsichtlich aller verfügbaren Informationen über die Herkunft Ihrer Daten zu erfragen.

Recht auf Berichtigung (Art 16 DSGVO): Sie haben das Recht, von der Rotmos.at GmbH unverzüglich die Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Dieses Recht umfasst die Berichtigung unrichtiger Daten und die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten.

Recht auf Löschung (Art 17 DSGVO): Sie haben das Recht, von der Rotmos.at GmbH unverzüglich die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern die in Art 17 Abs 1 lit a bis f DSGVO festgesetzten Gründe (zB der Zweck für die Verarbeitung ist nicht mehr gegeben) vorliegen und die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht erforderlich ist.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art 18 DSGVO): Unter den in Art 18 DSGVO genannten Fällen (zB Unrichtigkeit der verarbeiteten personenbezogenen Daten, Unrechtmäßigkeit der Verarbeitung, etc.) haben Sie ferner das Recht, von der Rotmos.at GmbH die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen.

Recht auf Datenübertragbarkeit (Art 20 DSGVO): Sie haben das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie der Rotmos.at GmbH bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen Format zu erhalten und von der Rotmos.at GmbH zu verlangen, dass die Rotmos.at GmbH diese Daten einem anderen Verantwortlichen übermittelt.

Widerspruchsrecht (Art 21 DSGVO): Sie haben das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Website verarbeitet werden, oder im Rahmen der sonstigen Verarbeitung, sofern diese aufgrund eines berechtigten Interesses bezogen wird, zu widersprechen.

Widerruf von Einwilligungserklärungen (Art 7 DSGVO): Sie haben die Möglichkeit, einmal erteilte Einwilligungen jederzeit gegenüber der Rotmos.at GmbH zu widerrufen. Durch den Widerruf Ihrer Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Beschwerderecht: Darüber hinaus können Sie jederzeit bei der Österreichischen Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien, Telefon: +4 31 52 152-0, E-Mail: dsb@dsb.gv.at, Beschwerde einlegen.

Sie können Ihre Rechte wie folgt gegenüber der Rotmos.at GmbH wahrnehmen:

per Brief an: Rotmos.at GmbH, Jaritzberg 218, 8113 St. Bartholomä

per E-Mail an: office@rotmos.at